ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Eventus Media GmbH und ihren Kunden. Lieferungen, Leistungen und Angebote an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit Aufgabe seiner Bestellung erklärt sich der Käufer mit dieser Vertragsgrundlage unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden (natürliche und juristische Personen) einverstanden.

DIE IDENTITÄT DES ANBIETERS UND ANSCHRIFT

Eventus Media GmbH
Phoenixseestraße 9
44263 Dortmund

Telefon: +49 (0) 231 / 775 779 04 (Keine Kundenbetreuung!)
Fax: +49 (0) 231 / 775 779 05

E-Mail: info@zeitschriftendeals.de

Vertreten durch den Geschäftsführer: Simon Singh

Registergericht: Amtsgericht Dortmund
Registernummer: HRB 26043

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 281973837
Steuernummer: 315/5737/0467


DIE BANKVERBINDUNG

Kontoinhaber: Eventus Media GmbH
Bank: Commerzbank Witten
Bankleitzahl: 452 400 56
Kontonummer: 770979300


DIE BEGRIFFSBESTIMMUNG

Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


BESTIMMUNGEN ZUM E-MAIL VERSAND

Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass seine angegebene E-Mail Adresse zu Formularzustellzwecken (z.B. Auftragsbestätigung) genutzt werden darf.


DIE LIEFERVEREINBARUNG FÜR SONDERAKTIONEN

1. Für Sonderaktionen (Newsletter, Schnäppchenportale etc.) gelten die Liefervereinbarungen in der dargestellten Fußzeile (Sternchentext) des eingesetzten Werbemittels/Werbetextes. Hier sind insbesondere Aktionen gemeint, die sich lediglich auf 6 Ausgaben beziehen (Gratistitel + einmalige Versandkosten).

2. Es gelten zudem die dort thematisierte Kündigungsbeschaffenheit: "Kurzabos", die sich auf z.B. nur 6 Ausgaben beziehen und kostenlos angeboten werden (lediglich einmalige Versandkosten), enden - wenn nicht anders vermerkt - automatisch und müssen demnach nicht gekündigt werden. Dies gilt nicht für 6- bzw. 12-Monatsabos (siehe "DIE LIEFERVEREINBARUNG (6- & 12-Monatsabos)").


DIE LIEFERVEREINBARUNG

1. Das Abonnement kann vor Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Laufzeitende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils zum gültigen Heftpreis auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar.

2. Eine Kündigung ist in jedem Fall schriftlich und unterschrieben an Eventus Media GmbH auszusprechen. Eine Kündigung darf dabei über folgende Wege übermittelt werden: E-Mail mit unterschriebenen Anhang, Fax oder Brief

3. Der Bezugspreis unterliegt der für alle Bücher und Presseerzeugnisse geltenden Preisbindungen durch den Verlag. Dementsprechend ist der Bezugspreis anzupassen, wenn der Verlag den gebundenen Preis herabsetzt oder erhöht. Eine Preiserhöhung kann nur in angemessenem Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder Vertriebskosten (Papier-, Druck-, Lohn- und Vertriebskosten) vorgenommen werden. Erhöht sich der vertraglich vereinbarte Preis um mehr als 5 Prozent, hat der Abonnent ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats.

4. Die Bezugsgebühren werden in branchenüblicher Weise während des Bezugszeitraums je nach Erscheinungsweise der bestellten Zeitschrift für drei, vier, sechs oder zwölf Monate im Voraus zur Zahlung fällig. Aufgrund höherer Gewalt ausgefallene Heftlieferungen werden durch Erteilung einer entsprechenden Gutschrift vergütet.

5. Leistet der Besteller keine fristgerechte Zahlung, wird die Lieferfirma ihn unter Fristsetzung mahnen. Lässt der Besteller die Mahnung unbeachtet, wird die Lieferfirma ihm unter Hinweis auf die ihr zustehende Rechte eine Nachfrist setzen. Lässt der Besteller auch diese Nachfrist unbeachtet, ist die Lieferfirma berechtigt, entweder neben den rückständigen Bezugsgebühren (mindestens zwei volle Monatsrückstände) auch die bis zum Ende des laufenden Bezugszeitraums (höchstens ein Jahr) fällig werdenden Bezugsgebühren zzgl. der angefallenen Mahnkosten zu beanspruchen oder die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


DIE LIEFERVEREINBARUNG FÜR PRÄMIEN-ABOS

1. Das Abonnement kann vor Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Laufzeitende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils zum gültigen Heftpreis auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar.

2. Eine Kündigung ist in jedem Fall schriftlich und unterschrieben an Eventus Media GmbH auszusprechen. Eine Kündigung darf dabei über folgende Wege übermittelt werden: E-Mail mit unterschriebenen Anhang, Fax oder Brief

3. Der Bezugspreis unterliegt der für alle Bücher und Presseerzeugnisse geltenden Preisbindung durch den Verlag. Dementsprechend ist der Bezugspreis anzupassen, wenn der Verlag den gebundenen Preis herabsetzt oder erhöht. Eine Preiserhöhung kann nur in angemessenem Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder Vertriebskosten (Papier-, Druck-, Lohn- und Vertriebskosten) vorgenommen werden. Erhöht sich der vertraglich vereinbarte Preis um mehr als 5 Prozent, hat der Abonnent ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats.

4. Die Bezugsgebühren werden in branchenüblicher Weise während des Bezugszeitraums je nach Erscheinungsweise der bestellten Zeitschrift für drei, vier, sechs oder zwölf Monate im Voraus zur Zahlung fällig. Aufgrund höherer Gewalt ausgefallene Heftlieferungen werden durch Erteilung einer entsprechenden Gutschrift vergütet.

5. Leistet der Besteller keine fristgerechte Zahlung wird die Lieferfirma ihn unter Fristsetzung mahnen. Lässt der Besteller die Mahnung unbeachtet, wird die Lieferfirma ihm unter Hinweis auf die ihr zustehenden Rechte eine Nachfrist setzen. Lässt der Besteller auch diese Nachfrist unbeachtet, ist die Lieferfirma berechtigt, entweder neben den rückständigen Bezugsgebühren (mindestens zwei volle Monatsrückstände) auch die bis zum Ende des laufenden Bezugszeitraums (höchstens ein Jahr) fällig werdenden Bezugsgebühren zzgl. der angefallenen Mahnkosten zu beanspruchen oder die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
ABWEICHENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Für Bestellungen der Zeitschriften InStyle e-Paper und ELLE e-Paper gelten abweichend folgende Bedingungen: https://www.zeitschriften-abo.de/de/content/agb,6/
2. Für Bestellungen der Zeitschrift ÖKO-Test gelten abweichend folgende Bedingungen: https://www.oekotest.de/agb
3. Für Bestellungen der Zeitschriften test und Finanztest gelten abweichend folgende Bedingungen: https://www.test.de/abo/fernabsatz/
×